Druckansicht der Internetadresse:

Universität Bayreuth

Environment, Climate Change and Health (M.Sc.)

Seite drucken
globe as plant

Bewerbung

Zulassungsvorraussetzungen

Die Bewerungsphase für das Wintersemester beginnt zum 15. April über CAMPUSonline. Bewerbungsschluss ist der 15. Juni (Wintersemester).

Internationale Bewerber:innen aus dem Nicht-EU-Ausland müssen ihre Bewerbungsunterlagen vorab über uni-assist kostenpflichtig bewerten lassen. Die Bewertung kann bis zu 6- 8 Wochen in Anspruch nehmen und sollte diesbezüglich rechtzeitig eingeleitet werden.

Folgende Unterlagen sind für die Bewerbung zwingend erforderlich:

  • Vorprüfungsdokumentation über uni-assist (notwendig für internationale Bewerber:innen ohne EU-Staatsangehörigkeit)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Sprachnachweis ENGLISCH Niveaustufe C1, nähere Informationen: siehe FAQs
  • Sprachnachweis DEUTSCH Niveaustufe A1, nachzuweisen spätestens bis zum Ende des zweiten Semesters
  • schriftliche Darlegung (Motivationsschreiben) in englischer Sprache (max. 2 DIN-A 4 Seiten) für die Wahl des Studiengangs in Verbindung zu den eigenen spezifischen Kompetenzen (Berufsausbildung, Praktika, Auslandsaufenthalte, Weiterbildungen etc.)
  • Erklärung, dass die Bewerbung inklusive Motivationsschreiben selbstständig ohne fremde Hilfe angefertigt wurde
  • Hochschulzugangsbereichtigung/Abitur (Kopie)
  • Sekundärschulabschluss mit Fächer- und Notenübersicht (Originalsprache + vereidigte Übersetzung)
  • Hochschulabschluss
    • Hochschulabschluss mit mindestens der Prüfungsnote "gut" (2,5) in einem Bachelorstudiengang im Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten, z.B. in Wirtschafts-, Natur-, Sozial- und Gesundheitswissenschaften, Gesundheitsökonomie Nursing/Pflege, Philosophy and Econmoics, Psychologie, Politik, Medizin oder Public Health, wobei insgesamt mindestens 30 Leistungspunkte in Gesundheits- und/oder Naturwissenschaften enthalten sein müssen oder
    • Transcript of Records BACHELOR (oder Vergleichbares) mit Fächer- und Notenübersicht - mindestens 150 ECTS mit umgerechneter deutscher Note 2,5 oder besser (Originalsprache + vereidigte Übersetzung) und eine Auflistung der Module, für die noch keine Leistungsnachweise vorgelegt werden können
  • falls vorhanden, Nachweis spezieller Kompetenzen (Berufsausbildung, Praktika, Auslandssemester/-aufenthalte, Stipendien)
  • falls zutreffend, Antrag auf Nachteilsausgleich

Bei Fragen zur Bewerbung und den Zulassungsvorraussetzungen können auch die FAQs hilfreich sein. Bei Fragen zu  CAMPUSonline, wenden Sie sich bitte an das CAMPUSonline team.


Eignungsfeststellungsverfahren

Für die Aufnahme in das Masterprogramm müssen Sie ein Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen. Dies gliedert sich in 2 Stufen.

Stufe 1: Durchsicht der Bewerbungsunterlagen

Nach Bewerbungsschluss werden Ihre Bewerbungsunterlagen entsprechend der Zulassungsvorraussetzungen sowie auf Vollständigkeit geprüft. Sofern die Vorraussetzungen nicht erfüllt oder die Unterlagen unvollständig sind, erhalten Sie einen  Ablehnungsbescheid für den Masterstudiengang Environment, Climate Change and Health.

Des Weiteren prüft der Ausschuss die Eignung aller Bewerbenden auf Grundlage der eingereichten Bewerbungsunterlagen. Dabei wird die schriftliche Darlegung der Bewerbenden zur Qualifikation für den Studiengang (Motivationsschreiben) hinsichtlich folgender Kriterien bewertet:

  • sprachliche Ausdrucksfähigkeit (5 Punkte)
  • Fähigkeit zur Darstellung der besonderen Eignung sowie interdisziplinäre Studienkompetenzen (10 Punkte), bspw. überzeugende Begründung für die besondere Eignung
  • Vorliegen besonderer Qualifikationen (10 Punkte), einschlägige Qualifikationen (Preise, Stipendien, Berufsausbildung, Praktika, Auslandsaufenthalte, Ehrenamt, soziales Engagement)

Zudem wird die fachspezifische Studienleistung des Erstabschlusses bzw. der bisher erbrachten Leistungen geprüft. Hierbei können die Bewerbenden maximal 50 Punkte erreichen.Die Analyse orientiert sich dabei an folgenden für den Studiengang elementaren Fächergruppen:

  • Naturwissenschaftlichen Grundlagen in Geographie (Geoökologie, Biogeografie), Umweltwissenschaften, (Experimental-)Physik, Chemie (Allgemeine Chemie, Organische Chemie, Physikalische Chemie, Analytische Chemie), Biologie (Humanbiologie, Zellbiologie, Tierphysiologie, Phlanzenphysiologie, Genetik, Mikrobiologie, Ökologie, Biochemie, Bioinformatik) und Ernährungswissenschaften
  • Gesundheitswissenschaftliche Grundlagen in Public Health, Gesundheitsökonomie, Prävention und Gesdunheitsförderung, Health Communication, Epidemiologie, Medizin, Pflegewissenschaft, Versorgungsforschung, Sportwissenschaften, Gesundheitspsychologie oder Gesundheitspolitik

Die Gesamtpunktzahl für die erste Stufe des Eignungsverfahrens ergibt sich aus der Summe der Bewertung des Motivationsschreibens (25 Punkte) und der fachspezifischen Studienleistung (50 Punkte).

Bewerbenden, die in der ersten Stufe des Eignungsverfahrens:

  • .> 55 Punkte erreicht haben, erhalten eine Bestätigung über das bestandene Eignungsverfahren
  • 35 - 54 Punkt erreicht haben, werden zu einem Eignungsgespräch (Stufe 2) eingelagen
  • < 35 Punkt erreicht haben, erhalten einen Ablehnungsbescheid

Stufe 2: Eignungsgespräch

Im Rahmen der zweiten Stufe des Eignungsverfahrens werden die im Erststudium erworbenen Qualifikationen und das Ergebnis des Auswahlgesprächs bewertet. Der Termin für dieses Gespräch wird mindestens eine Woche vorher bekanntgegeben. Das Auswahlgespräch wird pro Bewerbenden einzeln durchgeführt und dauert mindestens 15 und höchstens 30 Minuten.

Dabei werden folgende Themenschwerpunkte und Kompetenzen bewertet:

  • besondere Leistungsbereitschaft (5 Punkte).
  • Studien-spezfische Eignung (10 Punkte)
  • persönlicher Eindruck (10 Punkte)

Das Eignungsgespräch wird von zwei Mitgliedern des Ausschusses durchgeführt. Jedes Mitglied bewertet dabei den Bewerbenden individuell. Die Gesamtpunktezahl ergibt sich aus der Summe der Individualbewertungen zum Eignungsgespräch (50 Punkte) sowie den bisherigen Studienleistungen entsprechend der Stufe 1 des Eignungsverfahrens (50 Punkte). Bewerbende, die in der zweiten Stufe des Eignungsverfahrens mindestens 60 Punkte erreicht haben, erhalten eine Bestätigung über das bestandene Eignungsverfahren (siehe Grafik hier).


Verantwortlich für die Redaktion: Univ. Prof. Dr. Dr. Eckhard Nagel

Facebook Youtube-Kanal Instagram LinkedIn UBT-A Kontakt